DJK Rüttenscheider Sport-Club Essen e.V. (RSC Essen)
Abschnitt 1: Vereinsbasis
§ 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit
1.1
Der Verein führt den Namen "DJK Rüttenscheider Sport-Club Essen e.V.".
Er ist gegründet am 10. Juni 1924. Am 16. Dezember 1948 wurde er als Rechtsnachfolger
des 1934 durch die NS- Behörden aufgelösten Vereins wiedergegründet.
1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Essen in der Pfarre St. Andreas.
1.3 Der Verein ist Mitglied des "DJK Sportverband Deutsche Jugendkraft", des
katholischen Bundesverbandes für Leistungs- und Breitensport. Er untersteht dessen
Satzung und Ordnungen. Der Verein führt das DJK-Zeichen.
1.4 Der Verein kann, um die Durchführung der Vereinsaufgaben zu ermöglichen, Mitglied
von Landesverbänden und Fachverbänden der dem Deutschen Sportbund angehörenden Verbände
sein. Satzungen, Ordnungen und Statuten dieser Verbände, die einer einheitlichen Ordnung
des Sports dienen, sind in ihrer jeweiligen Fassung für den Verein und seine Mitglieder
unmittelbar verbindlich.
1.5 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
1.6 Die Vereinsfarbe ist grün in Verbindung mit weiß oder schwarz.
1.7 Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit, Wesen
2.1 Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigen-
wirtschaftliche Zwecke gemäß den Vorschriften über die Gemeinnützigkeit
der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO). Die Förderung des Sports im Sinne des §
52 Abs. 2 AO wird insbesondere durch den Betrieb von Sportanlagen und die
Förderung sportlicher Übungen und Leistungen einschl. sportlicher
Jugendpflege verwirklicht.
2.2 Die Mittel des Vereins werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins
nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer
geleisteten Sacheinlagen zurück.
2.3 Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des
Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
2.4 Die Sportpflege des Vereins richtet sich grundsätzlich nach den
Bestimmungen des Amateursports. Ausnahmen regeln sich nach den
Bestimmungen des betreffenden Fachverbandes im Einvernehmen mit dem DJK- Bundesverband.
2.5 Der Verein ist um außersportliche Freizeitgestaltung bemüht und versteht
sich als Bildungsgemeinschaft für seine Mitglieder. Er vertritt das Anliegen
des Sports in Kirche und Gesellschaft und ist bereit, dort Aufgaben
mitzutragen. Er will der gemeinschaftlichen Entfaltung nach der Botschaft
Christi dienen und bemüht sich um die Erziehung und Bildung seiner
Mitglieder zu verantwortungsbewussten Christen - mit Ausnahme der
Angehörigen nichtchristlicher Gemeinschaften - und Staatsbürgern, zur
Achtung Andersdenkender und zur Wahrung der Würde des Einzelnen in
einer freien, rechtstaatlichen und demokratischen Lebensordnung.
2.6 Der Verein ist parteipolitisch und rassisch neutral, er ist weltanschaulich und
konfessionell tolerant.
§ 3 Gliederung der Vereine
Abteilungen
3.1 Der Verein bietet einen geordneten Sportbetrieb in den einzelnen Abteilungen und
deren Sportarten.
3.2 Die Abteilungen sind in sich gefestigte Teile des Vereins, die die Sportausübung
ihrer Mitglieder selbst organisieren. Sie verwalten sich weitgehend selbst, begründen
das Mitgliedsverhältnis auch zum Verein, üben die Beitragshoheit aus und haben
vollständig eigene Kassenführung.
3.3 Die Abteilungen geben sich Abteilungsordnungen, die der Zustimmung des
geschäftsführenden Vorstandes bedürfen. Bestimmungen der Satzung gehen Vorschriften
der Abteilungsordnungen vor.
3.4 Die Abteilungen wählen einen Abteilungsleiter, der durch die Mitgliederversammlung
zu bestätigen ist (10.1.2) sowie weitere Abteilungsmitarbeiter, die mit dem
Abteilungsleiter die Abteilungsleitungen bilden, gemäß ihren Abteilungsordnungen.
